Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben nach den planungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden kann, dann stellen Sie einen Bauantrag, die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und anschließend wird über die Genehmigung entschieden. Grundlage dafür ist das in der Praxis breit angewendete System nach der Musterbauordnung (MBO), die als Orientierung dient und den verfahrensbezogenen Rahmen vorgibt. Trotzdem ist die konkrete Ausgestaltung je Bundesland unterschiedlich. Die Landesbauordnungen regeln beispielsweise, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind und wo es verfahrensfreie oder genehmigungsfreie Spielräume gibt. Auch der Umfang der einzureichenden Unterlagen und die Frage, wer bauvorlageberechtigt ist, liegen nicht bundesweit identisch fest. Dadurch kann sich der Weg zum Ziel je nach Bundesland spürbar unterscheiden, obwohl das Grundmuster gleich bleibt. Ein weiterer Unterschied betrifft häufig die praktische Organisation: Manche Länder bieten digitale Antragsverfahren oder Online-Services an, andere setzen stärker auf klassische Wege. Für Ihre Planung bedeutet das: Bevor Sie mit der Einreichung starten, sollten Sie sich an den Vorgaben Ihres Bundeslands und der zuständigen Behörde orientieren, damit Sie den richtigen Verfahrensweg wählen und die Anforderungen von Anfang an erfüllen. Der Ablauf ist ähnlich, die Details sind landesspezifisch.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Hannover
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Hannover. Niedersachsen nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".
Zur Digitalen Baugenehmigung (Niedersachsen)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Niedersachsen
In Niedersachsen können Bauherren bei bestimmten Vorhaben auf ein verfahrensfreies Vorgehen setzen, müssen aber genau prüfen, ob das eigene Vorhaben wirklich darunter fällt. Entscheidend ist, welche Anforderungen an Planung, Nachweise und die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben gelten. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, kann die Pflicht bestehen, bestimmte Unterlagen vorzuhalten oder die Ausführung mit den Vorgaben aus Bebauungsplan und örtlichen Regeln abzugleichen. Klärt frühzeitig, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist und welche Pflichten trotzdem bleiben.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Hannover.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.